ROHBAU

ROHBAU: DEFINITION UND LEISTUNGSSPEKTRUM

Welche Leistungen gehören zum Rohbau?

Eine wirkliche einheitliche Festlegung, welche Leistungen genau erbracht worden sind, damit man von einem Rohbau spricht, gibt es nicht. Das hat vor allem mit den vielfältigen Möglichkeiten beim Hausbau zu tun. Prinzipiell stehen bei einem Rohbau die Grundmauern und es kann anschließend mit dem Innenausbau begonnen werden. Für die Fertigstellung des Rohbaus müssen also folgende Elemente abgeschlossen sein:

  • Die statisch korrekte Verlegung der Bodenplatte
  • Die gegebenenfalls zu erfolgende Unterkellerung
  • Die Außenwände des Gebäudes
  • Die tragenden Innenwände des Gebäudes
  • Die Dachkonstruktion beziehungsweise der Dachstuhl

Einheitliche Definitionen eines Rohbaus sind nicht vorhanden

Es gibt keine bundesweite Regelung, welchen Umfang die Baumaßnahmen haben müssen, damit ein Rohbau als solcher bezeichnet werden darf. Einzelne Bundesländer haben allerdings in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regeln aufgestellt. Somit ist klar ersichtlich, wann Rohbauten fertiggestellt wurden. So gilt beispielsweise in Niedersachsen, dass ein Rohbau dann abgeschlossen ist, „wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion“ fertiggestellt wurden. Gibt es im eigenen Bundesland keine solche Regelung in der Landesbauordnung, müssen zwischen Anbieter und Bauherren die Kriterien für den Abschluss dieses Bauschrittes vertraglich festgehalten werden.