Es gibt keine bundesweite Regelung, welchen Umfang die Baumaßnahmen haben müssen, damit ein Rohbau als solcher bezeichnet werden darf. Einzelne Bundesländer haben allerdings in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regeln aufgestellt. Somit ist klar ersichtlich, wann Rohbauten fertiggestellt wurden. So gilt beispielsweise in Niedersachsen, dass ein Rohbau dann abgeschlossen ist, „wenn die tragenden Teile, die Schornsteine, die Brandwände und die Dachkonstruktion“ fertiggestellt wurden. Gibt es im eigenen Bundesland keine solche Regelung in der Landesbauordnung, müssen zwischen Anbieter und Bauherren die Kriterien für den Abschluss dieses Bauschrittes vertraglich festgehalten werden.